Institutsdirektor Prof. Dr. Christoph Meinel befasst sich in diesem Artikel mit der Debatte um digitale Bildung in Deutschland und untersucht sie anhand von vier Analyseebenen. In diesem Blogbeitrag posten wir den ersten Teil des Artikels, in dem es um die digitale Infrastruktur an Schulen und digitale Lernumgebungen geht. Der zweite Teil folgt in der nächsten Woche.

Im internationalen Vergleich wird Deutschland im Bereich der digitalen Bildung immer weiter abgehängt. Im Prinzip hat sich bei der Umsetzung von digitaler Bildung in der schulischen Praxis seit 20 Jahren kaum etwas geändert. Immer wieder wurden nicht-skalierende Vorzeigeprojekte durchgeführt, denen es an einem durchdachten und auf Nachhaltigkeit zielenden Konzept mangelte. IT-technologisch hat es hingegen wesentliche Weiterentwicklungen gegeben. Effiziente Cloud-Systeme revolutionieren seit einigen Jahren Geschäfts- und Verwaltungsprozesse. Jeder Smartphone-Besitzer nutzt täglich die Vorzüge einer Cloud, indem er über diese auf zahlreiche hochwertige Apps und digitale Dienstleistungen zugreift. Clouds sind nicht nur preiswerter als offline IT-Systeme, sondern bieten ein deutlich höheres Maß an Komfort und Datensicherheit. Das, was längst im alltäglichen Leben, in der öffentlichen Verwaltung und in Unternehmen gängige Praxis ist, kann auch im Kontext der Digitalisierung von Bildung angewendet werden. Deutsche Schulen könnten so Anschluss an die unsere Zeit prägenden Entwicklungen gewinnen, aus den neuen technologischen Möglichkeiten Nutzen für die Unterrichtsgestaltung ziehen und ihren Bildungsauftrag, die jungen Leute auf ein Leben in einer digitalisierten Welt vorzubereiten, erfüllen.

Obwohl die Notwendigkeit der digitalen Transformation des Schulsystems und der Weg dorthin klar vorgezeichnet sind und „nur“ der Umsetzung bedarf, konzentriert sich die öffentliche Debatte nicht auf die Potentiale digitaler Bildung und ihre Einordnung in das Bildungssystem, sondern beschäftigt sich in vielen Scheinargumenten mit den vermeintlichen Gefahren. Viel zu oft vermischen die Gegner der Modernisierung des Schulwesens fahrlässig verschiedene argumentative Ebenen. Lösungen, die nicht kontrovers sind, werden mit gesellschaftlichen Fragen, die tatsächlich noch politisch ausgehandelt werden müssen, in einen Topf geworfen und so diskreditiert. Im Ergebnis blockieren sich diverse Stakeholder in der Bildungspolitik und die öffentliche Debatte verwirrt mehr, als sie erhellt.

Beim Thema digitale Bildung müssen vier Ebenen grundsätzlich auseinandergehalten werden: Infrastruktur, Lerninhalte, Interaktionssoftware und didaktische Konzepte. Jedes dieser Themen kann für sich genommen analysiert und mit all seinen Aspekten diskutiert werden.

Infrastruktur

Digitale Infrastrukturen sind die Grundvoraussetzung, um digitale Lehr- und Lerninhalte, Office-Systeme oder Kollaborationssoftware im Unterricht überhaupt nutzen zu können. Wenn man darüber spricht, ob eine Glasfaserleitung gelegt, WLAN-Router verbaut oder ein Cloud-Dienst genutzt werden soll, dann hat das zunächst mit dem Thema digitaler Bildung nicht viel zu tun, digitale Infrastrukturen sind vollkommen Inhalte-neutral. Es kann also keine ernsthafte Diskussion darüber bestehen, ob Schulen mit den besten verfügbaren Infrastrukturen ausgestattet werden sollen oder nicht. Eine moderne und effiziente öffentliche Verwaltung darf nicht hinter den Entwicklungen der Zeit zurückbleiben.

Eine digitale Infrastruktur in den Schulen – Breitbandanbindung und Ausleuchtung der Klassenräume mit WLAN – bietet die Möglichkeit, digital Lehr- und Lerninhalte im Unterricht zu nutzen, wann immer ein Lehrer das für sinnvoll hält. Dazu muss über die digitale Infrastruktur sichergestellt sein, dass es nicht zu Performanceproblemen bei der Nutzung kommt. Bei den digitalen Lehr- und Lerninhalten kann es um „einfache“ Dokumente gehen, wie z.B. Texte, Grafiken, Landkarten, Bilder, Audios oder Videos, oder um „intelligente“ interaktive Lernsysteme, die ganz individuell auf die Leistungsstände der Schüler eingehen können. Dazu müssen personenbezogene Nutzerdaten erfasst, analysiert und verarbeitet werden. Zur Nutzung derartiger Lernsysteme muss die Infrastruktur Komponenten bereithalten, die den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz dieser personenbezogenen Daten absolut sicherstellt. Um all das infrastrukturell leisten zu können, bieten sich moderne Cloud-Strukturen an. Sie bieten nicht nur eine kosteneffiziente Lösung, sondern auch die besten Voraussetzungen, den effizienten Zugang zu den verschiedenen digitalen Lerninhalten und -systemen sicherzustellen und deren sicheren, datenschutz-konformen Einsatz im Unterricht zu gewährleisten.

Digitale Lernsoftware

Weltweit und auch in Deutschland existiert schon eine große Vielfalt an digitalen Lehr- und Lernangeboten, die weit über das hinausgehen, was derzeit in Schulbüchern abgedruckt verfügbar ist. Diese Lerninhalte sind aber dezentral in Silos verteilt, sodass der Zugang und die Nutzung der vorhandenen Bildungsmedien nicht ohne entsprechende Infrastrukturen möglich sind. So haben Lehrer in deutschen Schule heute zuverlässige Möglichkeiten, digitale Lerninhalte in ihrem Unterricht einzusetzen. Sie sind auf Schulbücher angewiesen, die von Verlagen verkauft werden, die jeweils regional den Markt beherrschen. Lizenzen für die Nutzung interaktiver digitaler Lerninhalte über Schulträger zu erlangen, ist schwierig und wenn diese dann vereinzelt beschafft werden, sind sie ziemlich teuer. Auch ist der Einsatz dann im Unterricht aus datenschutzrechtlichen Gründen problematisch: Lehrer machen sich strafbar, wenn Sie nicht vorher die Zustimmung aller Eltern eingeholt haben, bei Schülern über 16 reicht das nicht aus, dann müssen auch noch die Schüler selbst zustimmen. Schließlich verarbeiten interaktive Systeme personenbezogene Daten.

Der LernStore der HPI Schul-Cloud mit über eine Million Inhalten

Damit digitale Lerninhalte wirklich flächendeckend verfügbar werden, braucht es zentrale Bibliotheken oder „Lernstores“, die über eine sichere Cloud-Infrastruktur ansteuerbar sind. Dort kann jeder sich genau diejenigen Lerninhalte heraussuchen, die für den Unterricht oder das Lernen nützlich erscheinen und auf die Cloud datenschutzrechtlich sicher, d.h. pseudoanonymisiert zugreifen. Lernstore-Plattformen ermöglichen es auch, Lernangebote jenseits der Monopole der Schulbuchverlage zugänglich zu machen, und einen fruchtbaren Wettbewerb unter den Lerninhalteanbietern (z.B. auch Open Educational Resources) zu entfachen, damit mehr, didaktisch immer bessere und trotzdem preiswerte Unterrichtsmaterialien für Lehrer und Schüler verfügbar werden.

Dabei wird man natürlich über Qualitätsstandards und Einsatzregeln für digitale Lernangebote sprechen müssen, die über eine Lernstore-Plattform zugänglich sind. Wie heute schon auf dem Schulbuchmarkt, kann und muss diese Qualitätskontrolle durch Lehrer, einschlägige Institute, Kommissionen, Bildungsgremien erfolgen. Zusätzlich können für die Entscheidung, welche digitalen Lerninhalte im Unterricht zum Einsatz kommen sollen, auch digitale Evaluationsmethoden einbezogen werden, die den Nutzen und Lerneffekt für Schüler messen. Am Ende wird sich nur bei der Nutzung herausstellen, welche Lehr-und Lernangebote besser funktionieren und zu höheren Lerneffekten führen und welche schlechter.

Viele Kritiker der Digitalisierung warnen davor, das Bildungswesen zu „ökonomisieren“, wobei nicht klar ist, was genau damit gemeint sein soll. Auch Schulbuchverlage sind Privatunternehmen und ihre Produkte sind zu bezahlen. Eine Lernstore-Plattform ändert daran nichts. Sie ermöglicht aber einen gleichberechtigten Zugang zu OER und anderen digitalen Bezahlangeboten mit dem einzigen Unterschied, dass die privaten Schulbuchverlage nicht mehr als Monopole operieren können.

Der zweite Teil dieses Artikels wird nächste Woche erscheinen und die Möglichkeiten digitaler Interaktionssoftware sowie die Potentiale didaktischer Konzepte erläutern.

Hinweise der Redaktion
Bildnachweise: HPI/K. Herschelmann
Sprachlicher Hinweis: Es sind stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleichermaßen gemeint; aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird an dieser Stelle nur die männliche Form verwendet.