Schon seit Beginn unseres Projektes steht das Thema Datenschutz an erster Stelle. Bei Anmeldung im Projekt bekommen unsere Pilotschulen ein "Rund-um-Sorglos-Paket" was den Datenschutz betrifft. Zeit mal zu zeigen, was das eigentlich bedeutet.

Privacy-by-design

Im Vergleich mit anderen Lernplattformen und digitalen Lernumgebungen wird deutlich, dass die HPI Schul-Cloud neben ihren Funktionen und Werkzeugen für den Unterricht einen entscheidenden Vorteil bzw. einen „unique-selling point“ aufweist: Wir sind speziell auf Schulen ausgerichtet und decken die datenschutzrechtlichen Anforderungen von Schulen ab! Seit dem Beginn unseres Projektes sind Datenschutz und die Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitgedacht. Die HPI Schul-Cloud ist mit Blick auf den Datenschutz konzipiert worden. Was das heißt? Alle Grundeinstellungen sind datenschutzfreundlich gewählt. Andere einschlägige Lernplattformen oder digitale Lernumgebungen sind lediglich Weiterentwicklungen oder Anpassungen von bereits bestehenden Systemen, die ursprünglich für den allgemeinen Konsumentenmarkt entwickelt wurden und beim Thema Datenschutz nicht auf den Einsatz in der Schule ausgerichtet sind.

Was wir unseren Schulen zur Verfügung stellen

Wenn sich Schulen bei uns im Projekt anmelden, schließen wir mit ihnen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) samt mehrerer Anlagen, wie z.B. einer Datenschutzerklärung, ab. Doch damit nicht genug, wir stellen unseren Schulen auch Muster für jene Dokumente zur Verfügung, die sie bei Nutzung einer Plattform vorliegen haben müssen. Warum wir das tun? Weil das eine ganze Menge Arbeit für die Schulen ist und wir sie im Dschungel des Datenschutzes nicht allein stehen lassen wollen. Unser Rund-um-Sorglos-Paket enthält:

  • Muster-Datenschutzerklärung
  • Muster-Einwilligungserklärung (für Erziehungsberechtigte bei Schülern U16 sowie für die Schüler selbst bei Ü16)
  • Muster für die technisch organisatorischen Maßnahmen
  • Muster für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Weiterhin unterstützen wir unsere Pilotschulen in der Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden und im erforderlichen Umfang bei der Durchführung und Dokumentation einer Datenschutz-Folgenabschätzung.

Und ganz wichtig für unsere Pilotschulen: Alle Daten werden nur in Deutschland verarbeitet und gespeichert.

Einbezug der Landesdatenschützer

Schon seit dem Beginn des Projektes binden wir verschiedene Landesdatenschützer in die Entwicklung und Konzeption der HPI Schul-Cloud ein. So sind die Arbeitskreise ‚Schule und Bildungseinrichtungen‘ sowie ‚Technik‘ der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) in unserem Fachbeirat, welcher mehrmals jährlich tagt. Im Rahmen des Arbeitskreises ‚Schule und Bildungseinrichtungen‘ hat sich nun eine Untergruppe HPI Schul-Cloud gebildet, in der sieben Länder gemeinsam mit dem HPI in den Austausch gehen und die anderen Teilnehmer des Arbeitskreises über das Vorgehen informieren. Wir begrüßen es sehr, dass die Länder hier zusammenarbeiten, kooperieren und mit uns gemeinsam versuchen, Lösungen für zuvor noch nicht gestellten Fragestellungen zu finden!

Weitere Informationen zu den Datenschutz-Lösungen der HPI Schul-Cloud findet ihr in unserem zweiten technischen Bericht, Kapitel 4.4: ‚Selbstverständlichkeiten, die nicht selbstverständlich sind: Eine Lösung für den Datenschutz in der Schule finden

Hinweise der Redaktion
Titelbildnachweis: HPI/K. Herschelmann
Sprachlicher Hinweis: Es sind stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleichermaßen gemeint; aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird an dieser Stelle nur die männliche Form verwendet.