Was passiert mit meinen personenbezogenen Daten?

Die Kurzfassung:

Der Datenschutz stellt eine zentrale Säule unseres Projektes dar. Das hat zur Folge, dass nur  anonymisierte oder pseudonymisierte Daten der Nutzer an Dienstleister weitergegeben werden, sofern hierzu ein nachvollziehbarer berechtigter Bedarf nachgewiesen wird. Im Falle eines berechtigten Bedarfs wird die Übermittlung derartiger Daten ausgelöst, wenn ein entsprechender Dienst von Nutzer:innen in der dBildungscloud aufgerufen wird.

Zu keinem Zeitpunkt werden über diedBildungscloud Klarnamen, E-Mail-Adresse oder Geburtsdatum weitergegeben, auch nicht im Hintergrund. Das schließt auch Lehrmittelanbieter mit ein.

Der Zugang zu Unterrichtsmaterial von Lehrmittel- als auch Drittanbietern über die dBildungscloud erfordert keine separate Einwilligung, da die initiale Einwilligung in die Datenverarbeitung zur Nutzung der dBildungscloud das bereits mit abdeckt.

Haben externe Dienstleister Zugriff auf personenbezogene Daten?

Dataport betreibt die dBildungscloud im Auftrag der Schulen. Externe Dienstleister werden nur eingesetzt, sofern es zur Erbringung und Gewährleistung von Funktionalitäten der dBildungscloud erforderlich und rechtlich zulässig ist. Die Dienstleister erhalten nur in dem Umfang Zugang zum System und nötigenfalls zu personenbezogenen Daten, wie es für die Funktionsfähigkeit der dBildungscloud erforderlichen ist. Mit den Dienstleistern werden hierzu zuvor gesonderte Verträge geschlossen, um den datenschutzrechtlichen Anforderungen zu genügen
Weitere Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzer:

  • Betrieb der dBildungscloud auf Servern innerhalb von Deutschland.
  • Übermittlung von Pseudonymen an ausgesuchte deutsche Inhalte-Anbieter, die in der dBildungscloud integriert sind. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, dass Lernstände der Nutzer:innen nicht verloren gehen (z.B. „Nutzer 0815 hat in der Mathematik-Anwendung X die Aufgabe 1 abgeschlossen.“).

Es erfolgt eine sorgfältige Auswahl der Dienstleister durch Dataport und eine Einbindung als  Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO, die vertraglich zur datenschutzkonformen Verarbeitung und Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Empfänger der Daten können stets den Datenschutzhinweisen entnommen werden (im Footer verlinkt). Eine zweckfremde Verwendung der Daten durch die Dienstleister ist vertraglich untersagt. Die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen wird durch technische und organisatorische Maßnahmen überwacht.

Unsere höchste Priorität: Der Schutz Ihrer Daten

Die dBildungscloud und verwandte Projekte der Bundesländer sind vom Bund und den Ministerien der Länder geförderte Projekte mit dem Zweck, den Einsatz digitaler Medien im Unterrichtsbetrieb an deutschen Schulen zu ermöglichen: Jederzeit, an jedem Ort, und unter strengen Datenschutzvorschriften. Unsere Verträge, die wir mit den Schulen schließen, die  Datenschutzhinweise, das Einwilligungskonzept, sowie weitere Vertragsanlagen und Informationsdokumente entstanden in enger Abstimmung mit den Datenschützern der Länder und den Ministerien.

Wir sind in einem stetigen Austausch mit den Behörden und betrachten den datenschutzsicheren Umgang mit den personenbezogenen Daten unserer Nutzer:innen als höchste Priorität. Durch den Einsatz verschiedener technischer Schutzmaßnahmen in der dBildungscloud können wir dies in einen Einklang mit der alltäglichen Anwendung von Unterrichts-Tools und Lehr-/Lerninhalten bringen.


Freiwilligkeit der Einwilligung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten in der dBildungscloud orientiert sich am datenschutzrechtlichen Grundsatz der Datenminimierung. D. h., nur so viel personenbezogene Daten zu verarbeiten, wie es zur Erreichung des Zwecks absolut erforderlich ist. Jedoch ist die die Nutzung der dBildungscloud ohne die Verarbeitung von z.B. Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Nutzername, Schul-, Aufgaben- und Kursdaten nicht möglich. Um eine rechtskonforme Basis für die Verarbeitung und Nutzung der dBildungscloud herstellen zu können, ist die freiwillige Einwilligung in die Verarbeitung dieser Daten erforderlich.

Eine Einwilligung zur Verarbeitung im Rahmen der Nutzung ist in den Fällen erforderlich, in denen ein Bundesland die Nutzung bzw. Teilnahme an einer digitalen Lernplattform nicht über eine gesetzliche Regelung vorgesehen hat.

Lediglich eine „Registrierung“ des Schülers oder Sorgeberechtigten ist keine rechtlich zulässige  Alternative, da zum einen Schulen nicht befugt sind, zur Erfüllung ihres gesetzlichen Bildungsauftrages Verträge mit Schülern:innen zu schließen. Zum anderen steht dem auch die rechtlichen Anforderungen aus dem europäischen und nationalem Recht bei der Verarbeitung personenbezogener Daten entgegen. Besonders, wenn es hier um die Verarbeitung der Daten von Kindern geht. Daher ist die Nutzung der dBildungscloud nur nach Erteilung einer entsprechenden Einwilligung möglich.

Vor diesem Hintergrund setzt die dBildungscloud ein Einwilligungskonzept um, zu dem wir auch in enger Abstimmung mit Vertretern der Datenschutzbehörden der Bundesländer stehen. Voraussetzungen für eine datenschutzkonforme Einwilligung ist stets die Freiwilligkeit der Einwilligungserteilung. Die Schulen gewährleisten diese Freiwilligkeit, indem sie den Schüler:innen bei Nichterteilung/Widerruf der Einwilligung die Teilnehme am Unterricht auch ohne dBildungscloud ermöglichen, z.B. indem auf herkömmliche Unterrichtsmittel zurückgegriffen wird. Es besteht keine Verpflichtung zur Nutzung der dBildungscloud.

Sofern, wie oben bereits angesprochen, ein Bundesland den Einsatz einer digitalen Lernplattform verpflichtend vorsieht, ist dies gesetzlich geregelt und eine Einwilligung zur Teilnahme entfällt somit.


Was passiert, wenn ich der Einwilligung widerspreche?

Widerspruch ggü. Verarbeitung personenbezogener Daten sowie der Weitergabe an Lernmittelanbieter (Datenschutzerklärung)

Ein Widerspruch ggü. den Verarbeitungsprozessen und den Zwecken der Verarbeitung führt dazu, dass eine Einwilligung zur Verarbeitung nicht abgegeben werden kann. Eine Nutzung der Lernplattform und der digitalen Lernmittel ist somit nicht möglich.

Widerspruch ggü. Nutzungsordnung

Die Nutzung der dBildungscloud ist ohne Zustimmung zur Beachtung der Nutzungsordnung nicht möglich.

Zu unterscheiden ist hier der Widerruf vom Widerspruch. Ein Widerruf bezieht sich in diesem Kontext auf eine zuvor abgegebene Einwilligung zur Verarbeitung. Von einer zuvor abgegeben Einwilligung kann ich jederzeit wieder zurücktreten, d.h., ich kann sie widerrufen. Der Widerruf kann zu jedem Zeitpunkt abgegeben werden. Zu beachten ist hierbei, dass ein Widerruf sich in diesem Fall auf die gesamte Lernplattform bezieht.  Es ist nicht möglich, ihn nur auf spezifische Bereiche der Verarbeitung zu beschränken. Mit Umsetzung des Widerrufs ist eine weitere Nutzung der Lernplattform nicht mehr möglich.

Standard-Prozedere

1. Eingang des Widerrufs von Nutzer:in per E-Mail

2. Eingangsnachricht und ggf. Rückfragen zur Bestätigung der Identität

3. Bestätigung des Erhalts und Weiterleitung des Widerrufs an die zuständige Schule

4. Weiterleitung der Anfrage an die zuständige Schule

5. Vollständige Löschung des Kontos und der personenbezogenen Daten auf Weisung der Schule

6. Versand der Löschbestätigung an den/die Nutzer:in


Wo finde ich weitere Informationen zum Datenschutz?

Auf unserem dBildungscloud-Blog finden Sie unter dem Stichwort Datenschutz alle Beiträge, die wir zu diesem Thema veröffentlicht haben. Diese sollen den Lehrkräften, Schüler:innen und Eltern dabei helfen, die Umsetzung des Datenschutzes nach Privacy by Design, zu verstehen.

Die aktuellen Datenschutzerklärungen können Sie zudem im Footer (eingeloggt und ausgeloggt) einsehen.


Hinweis: Alle Aspekte treffen ebenfalls auf die Schul-Cloud Brandenburg, die Niedersächsische Bildungscloud und die Thüringer Schulcloud zu.